Tipps für eine reibungslose Winterbetreuung Ihrer Liegenschaft.

Der Winter steht vor der Türe und Sie sollten sich rechtzeitig Gedanken machen, wie Sie die gesetzlich vorgeschriebene Winterbetreuung Ihrer Liegenschaft regeln.

Sie sind als Grundeigentümer verpflichtet nach § 93 der Straßenverkehrsordnung von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr täglich bei winterlichen Verhältnisse denn Gehsteig bzw. Gehweg zu räumen und bei Glatteis zu streuen, so das ein gefahrloses Betreten möglich ist. Ist kein Gehweg vorhanden, ist ebenfalls der Winterdienst durchzuführen. Es ist dann in einer Breite von 1m von ihrer Grundstücksgrenze weg zu räumen bzw. zu streuen. Der Schnee darf auch nicht auf die Straße geschoben werden. Sollte ein Schneeräumfahrzeug wieder Schnee auf den Gehsteig geschoben haben, sind Sie ebenfalls verpflichtet, diesen wieder zu entfernen. Bei fortlaufenden Schneefall muss daher immer wieder geschaufelt oder gestreut werden.

Kommt nämlich eine Person zu Sturz, sind Sie voll haftbar und es können größere Schadenersatz Forderungen aber auch Gerichtsverhandlungen auf Sie zukommen.

Zum Problem kann es auch werden, wenn Sie gar nicht auf der Liegenschaft wohnen oder die Liegenschaft als Zweiwohnsitz genützt wird.

Die ganzen Winterdienst Verpflichtungen können Sie aber auch an eine Firma übertragen. Achten Sie aber unbedingt darauf, dass eine entsprechende Haftpflichtversicherung vorhanden ist und halten Sie sämtliche Vereinbarungen auch schriftlich mit einem Vertrag fest. Sich für die billigste Firma zu entscheiden, muss nicht immer das Beste sein.

Meine Firma führt schon etliche Jahre bei privaten und auch öffentlichen Projekten den Winterdienst durch. Ich bin eine österreichischer Unternehmer, kann mit viel Erfahrung punkten und was vielleicht auch sehr wichtig ist, ich bin Tag und Nach persönlich für Sie telefonisch zu erreichen. Sollte irgendwelche Beschwerden auftreten, kann sofort reagiert werden.

Wenden Sie sich an:

Garten- und Hausservice Günter Hofmann 0664 5515811 oder info@ghofmann.at Ich besichtige gerne Ihre Liegenschaft und berate Sie kostenlos.

Winterdienst